Henry Phipps, 1st Earl of Mulgrave
Thomas Lawrence (1769-1830)

Henry Phipps, 1st Earl of Mulgrave,

um 1790
Material / Technik / Bildträger
Öl auf Leinwand
Maße des Objekts
76,5 x 63,5 cm
Ausgestellt
Nicht ausgestellt
Referat
19. Jahrhundert
Gattung
Malerei
Inventarnummer
10736
Erwerb
1939 als Schenkung des Bayerischen Museumsvereins erworben
Bestand
Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Neue Pinakothek München
Zitiervorschlag
Thomas Lawrence, Henry Phipps, 1st Earl of Mulgrave, um 1790, Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Neue Pinakothek München, URL: https://www.sammlung.pinakothek.de/de/artwork/5347ReBG9e (Zuletzt aktualisiert am 19.06.2023)

Seit 1999 forscht das Referat Provenienzforschung zur Herkunft aller Kunstwerke der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, die vor 1945 entstanden sind und die seit 1933 erworben wurden. Grundlage für diese Forschung bilden die „Washingtoner Erklärung“ von 1998 sowie die daran anschließende sogenannte „Gemeinsame Erklärung“ von 1999.

Die Provenienz-Angaben basieren auf den systematischen Erstchecks und orientierten sich am Leitfaden zur Standardisierung von Provenienz-Angaben des Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. Provenienzangaben werden zeitnah aktualisiert, wenn neue Quellen oder Erkenntnisse zu den hier veröffentlichten Werken bekannt werden.

Weitere Informationen zu den Provenienzangaben finden Sie in der Präambel.

Für Rückfragen und Hinweise erreichen Sie uns unter provenienz@pinakothek.de

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Lord Nomanby, London
o.D. - o.D.
Wallis & Son, London
o.D. - 11.10.1906
Galerie Heinemann, München, angekauft von Wallis & Sons, London
11.10.1906 - 05.11.1906
Freiherr von Cramer-Klett, München, erworben bei der Galerie Heinemann und dem Museumsverein geschenkt
05.11.1906 - 1906
Bayerischer Verein der Kunstfreunde (Museumsverein), München, erworben als Schenkung von Frhr. von Cramer-Klett
1906 - Juni 1939
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München, erworben als Schenkung des Bayerischen Vereins der Kunstfreunde (Ministerielle Entschließung Nr. VII 55419 vom 21.10.1939)
seit Juni 1939

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