Hühner fütterndes Mädchen
Hans Thoma (1839-1924)

Hühner fütterndes Mädchen,

1870
Material / Technik / Bildträger
Öl auf Leinwand
Maße des Objekts
115 x 90,4 cm
Ausgestellt
Nicht ausgestellt
Referat
19. Jahrhundert
Gattung
Malerei
Inventarnummer
10768
Erwerb
1940 aus dem Kunsthandel im Tausch erworben
Bestand
Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Neue Pinakothek München
Zitiervorschlag
Hans Thoma, Hühner fütterndes Mädchen, 1870, Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Neue Pinakothek München, URL: https://www.sammlung.pinakothek.de/de/artwork/6kLa6Q9G8V (Zuletzt aktualisiert am 19.06.2023)

Seit 1999 forscht das Referat Provenienzforschung zur Herkunft aller Kunstwerke der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, die vor 1945 entstanden sind und die seit 1933 erworben wurden. Grundlage für diese Forschung bilden die „Washingtoner Erklärung“ von 1998 sowie die daran anschließende sogenannte „Gemeinsame Erklärung“ von 1999.

Die Provenienz-Angaben basieren auf den systematischen Erstchecks und orientierten sich am Leitfaden zur Standardisierung von Provenienz-Angaben des Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. Provenienzangaben werden zeitnah aktualisiert, wenn neue Quellen oder Erkenntnisse zu den hier veröffentlichten Werken bekannt werden.

Weitere Informationen zu den Provenienzangaben finden Sie in der Präambel.

Für Rückfragen und Hinweise erreichen Sie uns unter provenienz@pinakothek.de

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Anna Woerishoffer (1850-1931), New York
spätestens 1909 - längstens 1931
Antoine Edward Graf von Seilern und Aspang (1901-1978), Wien, erworben wohl im Erbgang
wohl 1931 - 26.07.1938
Kunsthandlung Karl Haberstock mit Julius Böhler, Berlin/München, erworben durch Kunsthandlung Julius Böhler, München gemeinsam mit Kunsthandlung Karl Haberstock, Berlin von Graf Seilern, Wien. Verkauft durch Tausch durch Kunsthandlung Karl Haberstock, Berlin an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München
26.07.1938 - 27.03.1940
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München, erworben im Tausch von der Kunsthandlung Karl Haberstock, Berlin (Ministerielle Entschließung Nr. VII 78166 vom 09.01.1940)
seit 27.03.1940

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