Müder Alter
Sepp Hilz (1906-1967)

Müder Alter,

1942
Material / Technik / Bildträger
Holzfaser
Maße des Objekts
119,3 x 100 cm
Ausgestellt
Nicht ausgestellt
Referat
19. Jahrhundert
Gattung
Malerei
Inventarnummer
13298
Erwerb
1962 als Überweisung aus Staatsbesitz erworben
Bestand
Bayerische Staatsgemäldesammlungen
Zitiervorschlag
Sepp Hilz, Müder Alter, 1942, Bayerische Staatsgemäldesammlungen, URL: https://www.sammlung.pinakothek.de/de/artwork/7yxYKqwGYm (Zuletzt aktualisiert am 19.06.2023)

Seit 1999 forscht das Referat Provenienzforschung zur Herkunft aller Kunstwerke der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, die vor 1945 entstanden sind und die seit 1933 erworben wurden. Grundlage für diese Forschung bilden die „Washingtoner Erklärung“ von 1998 sowie die daran anschließende sogenannte „Gemeinsame Erklärung“ von 1999.

Die Provenienz-Angaben basieren auf den systematischen Erstchecks und orientierten sich am Leitfaden zur Standardisierung von Provenienz-Angaben des Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. Provenienzangaben werden zeitnah aktualisiert, wenn neue Quellen oder Erkenntnisse zu den hier veröffentlichten Werken bekannt werden.

Weitere Informationen zu den Provenienzangaben finden Sie in der Präambel.

Für Rückfragen und Hinweise erreichen Sie uns unter provenienz@pinakothek.de

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Erika Hilz (1904 - 1987), Bad Aibling, Weihnachtsgeschenk von Ehemann Sepp Hilz
Weihnachten 1942 - 1943
Hermann Göring (1893 - 1946), Carinhall in der Schorfheide/Berchtesgaden, erworben von Erika Hilz auf der "Großen Deutschen Kunstausstellung", München
1943 - 1945
Central Collecting Point, Münchner Nummer 5385, Sicherstellung durch amerikanische Alliierte
27.07.1945 - 10.06.1949
Ministerpräsident Bayern, München, treuhänderische Übergabe durch amerikanische Alliierte
10.06.1949 - 22.02.1952
Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, München, treuhänderische Übergabe durch Bayerischen Ministerpräsidenten
22.02.1952 - 06.12.1960/18.05.1961
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München, gemäß Vereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland dem Freistaat Bayern übereignet
seit 06.12.1960/18.05.1961

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