Wenngleich sich die beiden Bauernszenen (siehe auch Inv. Nr. 567) mit gewalttätiger Rauferei einerseits und harmonischem Tanzvergnügen andererseits als gegensätzliches Bilderpaar durchaus ergänzen, wurden die im Abstand von etwa zehn Jahren entstandenen Tafeln wohl nicht als
Pendants konzipiert.