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Material / Technik / Bildträger
Öl auf Leinwand
Maße des Objekts
105,3 x 88,5 cm
Ausgestellt
Nicht ausgestellt
Gattung
Malerei
Inventarnummer
12093
Erwerb
1953 als Überweisung aus Staatsbesitz erworben
Bestand
Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne München
Zitiervorschlag
Hermann Kunze, Abend, Bayerische Staatsgemäldesammlungen - Sammlung Moderne Kunst in der Pinakothek der Moderne München, URL: https://www.sammlung.pinakothek.de/de/artwork/apG90EvLZn (Zuletzt aktualisiert am 01.04.2022)

Seit 1999 forscht das Referat Provenienzforschung zur Herkunft aller Kunstwerke der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, die vor 1945 entstanden sind und die seit 1933 erworben wurden. Grundlage für diese Forschung bilden die „Washingtoner Erklärung“ von 1998 sowie die daran anschließende sogenannte „Gemeinsame Erklärung“ von 1999.

Die Provenienz-Angaben basieren auf den systematischen Erstchecks und orientierten sich am Leitfaden zur Standardisierung von Provenienz-Angaben des Arbeitskreis Provenienzforschung e.V. Provenienzangaben werden zeitnah aktualisiert, wenn neue Quellen oder Erkenntnisse zu den hier veröffentlichten Werken bekannt werden.

Weitere Informationen zu den Provenienzangaben finden Sie in der Präambel.

Für Rückfragen und Hinweise erreichen Sie uns unter provenienz@pinakothek.de

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NSDAP (Bormann-Verwaltung Obersalzberg/Hotel Platterhof), Berchtesgaden, erworben vom Künstler auf der „Großen Deutschen Kunstausstellung“, München
23.11.1939 - 1945
Central Collecting Point, Münchner Nummer 24976, Sicherstellung durch amerikanische Alliierte
18.04.1946 - 10.06.1949
Ministerpräsident Bayern, München, treuhänderische Übergabe durch amerikanische Alliierte
10.06.1949 - 22.02.1952
Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, München, treuhänderische Übergabe durch Bayerischen Ministerpräsidenten
22.02.1952 - 18.02.1953
Bayerische Staatsgemäldesammlungen, München, Übereignung vom Bayerischen Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung an den Freistaat Bayern
seit 18.02.1953

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